Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Die AFT gemäß § 27 Abs. 3, SGB VIII vereinigt die Merkmale der Sozialpädagogischen Familienhilfe und die der Erziehungsberatung und wirkt insbesondere mit Hilfe des intensiven Einsatzes passgenau ausgewählter systemtherapeutischer Interventionen.
In der Regel handelt es sich um Familien, die in der Vergangenheit schon Erfahrungen mit professionellen Hilfesystemen hatten, diese Hilfe für sich jedoch nicht als Erfolg verbuchen konnten.
Folglich sind sie Hilfeangeboten gegenüber oftmals skeptisch bis gänzlich verschlossen und nur noch schwer zu erreichen. In solchen Familien manifestiert sich das Gefühl, es könne ihnen sowieso nicht geholfen werden. Es gibt in der systemischen Familientherapie grundsätzlich keine Ausschlusskriterien.
Die Stiftung Kinder- und Jugendhilfe bietet seit vielen Jahren unter anderem Sozialpädagogische Familienhilfen an und ist mit den Vorteilen der Hilfeform, die Familien „abzuholen, wo sie sind“ gut vertraut. Erfahren die Familien einen wertschätzenden und wohlwollenden Kontakt auf „Augenhöhe“, so können selbst kritisch-ablehnende Familien oder Familien, die sich im Zwangskontext mit der Hilfe auseinandersetzen müssen, für eine erfolgreiche Kooperation gewonnen werden.
Vor dem Hintergrund der überzeugenden Anzahl der erzielten Erfolge mit AFT haben wir uns entschlossen, den Jugendämtern unseres Einzugsgebietes ergänzend zu SPFH, Erziehungsbeistandschaften, der Kinder- und Jugendwohngruppe und der Jugendwohngemeinschaft auch AFT anzubieten.
Die Aufsuchende Familientherapie nach dem Modell von Frau Dr. Marie-Luise Conen bietet unserer Einschätzung nach ein hoch effektives Hilfeangebot für Familien mit multiplen Problemfeldern, bei ( vermuteter) Kindeswohlgefährdung und für Familien mit Kindern in unterversorgten und unterversorgenden Familiensystemen. Darüber hinaus ist es geeignet kostenintensive Hilfen zur Erziehung zu vermeiden beziehungsweise einzuschränken.